Sie haben das Recht, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei zu wählen und zu wechseln. Damit Ihre Betreuung gut weitergeht, denken Sie an Ihre Akte.
Ihr Einsichtsrecht
Sie können verlangen, Ihre Krankenakte einzusehen oder eine Kopie davon zu erhalten. Am einfachsten ist es, Ihren bisherigen Arzt zu bitten, sie direkt an den neuen weiterzuleiten.
Wie gehen Sie vor?
- Finden Sie Ihre neue Ärztin oder Ihren neuen Arzt und buchen Sie einen Termin für eine Erstkonsultation.
- Schreiben Sie Ihrer bisherigen Praxis und bitten Sie darum, die Akte an die neue Ärztin oder den neuen Arzt weiterzuleiten; geben Sie dabei deren bzw. dessen Kontaktdaten an.
- Bringen Sie zum ersten Termin die Liste Ihrer Medikamente und Ihre letzten Resultate mit, falls die Akte noch nicht eingetroffen ist.
Wenn Ihr Arzt in Pension geht
Die Praxis wird oft von einer Kollegin oder einem Kollegen übernommen, oder die Akten werden einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt anvertraut. Erkundigen Sie sich in der Praxis, wohin Ihre Akte geht.
Prüfen Sie Ihr Versicherungsmodell
Mit einem Hausarzt- oder HMO-Modell kann es nötig sein, Ihre Krankenkasse über den Arztwechsel zu informieren.