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Schlafmedizin in Zürich: das Wichtigste
Die Schlafmedizin untersucht und behandelt Störungen des Schlafs und der Wachheit. Die Fachperson analysiert Ihre Gewohnheiten und Beschwerden, kann eine Schlafaufzeichnung veranlassen und schlägt eine passende Behandlung vor, zum Beispiel bei Schlafapnoe, Schlaflosigkeit oder ausgeprägter Tagesmüdigkeit.
Wann ist ein Termin sinnvoll?
- Starkes Schnarchen mit Atemaussetzern während der Nacht
- Anhaltende Schlaflosigkeit trotz guter und regelmässiger Schlafgewohnheiten
- Ausgeprägte Müdigkeit am Tag, selbst nach einer vollen Nacht
- Ungewöhnliche Bewegungen oder Verhaltensweisen während des Schlafs
Kostenübernahme in der Schweiz
Schlafuntersuchungen werden bei medizinischer Indikation in der Regel von der Grundversicherung nach KVG übernommen, häufig auf Überweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt.
Häufige Fragen – Schlafmedizin in Zürich
Schlafmedizin in Zürich: Wie viele Fachpersonen gibt es?
Synamed führt 1 Fachperson – Schlafmedizin – in Zürich (Postleitzahlen: 8050). Zeigen Sie die Nummer an, um die Praxis anzurufen.
Schlafmedizin in der Nähe von Zürich: Welche Orte gibt es noch?
Weitere Fachpersonen in der Nähe: Liestal (5, 62,7 km), Genf (2, 224,2 km). Im ganzen Kanton (Zürich) führt Synamed 1.
Schlafmedizin in Zürich: Wie buche ich einen Termin?
Wählen Sie eine PLZ oder aktivieren Sie «Online buchbar»: Fachpersonen mit Online-Terminbuchung auf Synamed erscheinen zuerst. Bei den übrigen zeigen Sie die Nummer an und rufen die Praxis an.
Was kostet eine Konsultation?
Der Preis hängt von der Konsultation ab. Ärztliche Leistungen werden nach dem Tarif TARDOC abgerechnet und von der Grundversicherung (KVG) übernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Komplementärmedizin läuft meist über die Zusatzversicherung.
Meine Versicherung verlangt den Hausarzt als erste Anlaufstelle – was tun?
Mit einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell müssen Sie grundsätzlich zuerst Ihre Hausärztin, Ihr HMO-Zentrum oder die telefonische Beratung kontaktieren, bevor Sie eine Fachperson aufsuchen. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Vertrags vor der Buchung.
Wird die Videosprechstunde vergütet?
In der Regel ja: Eine Videosprechstunde bei einer Ärztin oder einem Arzt wird von der Grundversicherung wie eine Konsultation in der Praxis übernommen, mit derselben Franchise und demselben Selbstbehalt.